Digitale Signatur

Mehr Sicherheit

 

Eine digitale Signatur ist im österreichischen Recht seit der Einführung des Signaturgesetzes weitgehend der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Bei der digitalen Kommunikation benötigen Sie die digitale Signatur, um den rechtlichen Status der „Schriftlichkeit“ zu erlangen.

 

Heute werden sehr viele Vereinbarungen über den E-Mail-Verkehr und den Austausch von elektronischen Dokumenten vorgenommen. Diese Form der Vereinbarung hat rechtliche Gültigkeit, ist aber in Bezug auf ihre Beweiskraft eingeschränkt - ein herkömmliches elektronisches Dokument hat keinen wesentlich höheren Status als eine „mündliche Vereinbarung“.

Die österreichischen Behörden verwenden aus diesem Grund sehr häufig digital signierte Dokumente - z. B. in der PDF-Form.

 

Die erforderliche Umgebung für die Erstellung von elektronischen Signaturen kann einfach und kostengünstig aufgebaut werden.

 

Digitale Signatur

 

  • Fügen Sie wichtigen Dokumenten, die im Bereich von größeren Aufträgen relevant sind, Ihre elektronische Signatur hinzu.
  • Die rechtlichen und technischen Voraussetzungen einer „qualifizierten Signatur“ müssen dabei erfüllt werden.
  • Aktivieren Sie beispielsweise Ihre „qualifizierte Signatur“ auf der e-Card.